Preisübersicht · Stand 28.09.2026

Klare Leistungen.
Transparente Preise.

Sie sehen vorab, welche Leistungen in der laufenden Vergütung enthalten sind und welche Tätigkeiten zusätzlich berechnet werden.

Zertifizierter Verwalter nach § 26a WEG

WEG-Verwaltung

Bis 10 Wohnungen gilt eine monatliche Pauschale je Objekt. Ab 11 Wohnungen gilt der Einheitspreis der jeweiligen Größenklasse für alle Wohnungen des Objekts. WE bedeutet Wohneinheit.

Monatliche Grundvergütung inklusive 19 % Umsatzsteuer; Nettopreise ergänzend angegeben.
ObjektgrößeMonatliche VergütungBeschreibung
Bis 10 Wohneinheiten428,40 € brutto360,00 € nettoPro ObjektPauschale für das gesamte Wohnobjekt.
11–29 Wohneinheiten42,84 € brutto36,00 € nettoPro WohneinheitAnzahl der Wohnungen × Einheitspreis.
30–50 Wohneinheiten39,27 € brutto33,00 € nettoPro WohneinheitAnzahl der Wohnungen × Einheitspreis.
Ab 51 Wohneinheiten35,70 € brutto30,00 € nettoPro WohneinheitAnzahl der Wohnungen × Einheitspreis.
Teileigentum / Gewerbe38,08 € brutto32,00 € nettoPro TeileigentumseinheitZusätzlich zur Vergütung der Wohneinheiten.
Garage / TG-Stellplatz9,52 € brutto8,00 € nettoPro Garage oder TG-StellplatzZusätzlich zur Vergütung der Wohneinheiten.
Monatliche Beispiele inkl. 19 % MwSt.: 2 oder 10 WE: 428,40 € (360 € netto)11 WE: 471,24 € (396 € netto)20 WE: 856,80 € (720 € netto)

In der Grundvergütung enthalten

Kaufmännische Verwaltung

  • Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung
  • Hausgeldverwaltung und Buchführung
  • Rechnungsprüfung und reguläres Mahnwesen

Technische Verwaltung

  • Regelmäßige Objektbegehungen
  • Organisation laufender Instandhaltung und Instandsetzung
  • Notfall- und Vertragsmanagement

Organisation & Eigentümerversammlung

  • Korrespondenz und Beschlusssammlung
  • Umsetzung wirksamer Beschlüsse
  • Eine ordentliche Eigentümerversammlung pro Kalenderjahr inklusive Vorbereitung, Durchführung und Protokoll

Bei zusätzlichem Aufwand

Sondervergütungen

Die folgenden Vergütungen gelten für die beschriebenen Leistungen außerhalb der Grundverwaltung. Zeitaufwand wird mit Tätigkeitsnachweis abgerechnet.

Zusatzvergütungen inklusive 19 % Umsatzsteuer; Nettopreise ergänzend angegeben.
ZusatzleistungVergütung
Verwaltungsübernahme / Einarbeitung Vollständige und geordnete Unterlagen ohne wesentlichen Aufarbeitungsbedarf.1 Monatsfestvergütung einmalig
Erhöhter Einarbeitungsaufwand Teilweise fehlende oder ungeordnete Unterlagen mit zusätzlichem Klärungs- und Aufarbeitungsbedarf.2 Monatsfestvergütungen einmalig
Extrem aufwendige Übernahme Erheblich unvollständige Unterlagen oder umfangreiche Rückstände mit entsprechend hohem Aufarbeitungsbedarf.3 Monatsfestvergütungen einmalig
Außerordentliche Eigentümerversammlung892,50 € je Eigentümerversammlung750,00 € netto
Eigentümerversammlung am Wochenende Nur auf ausdrücklichen Wunsch der Eigentümer; zusätzlich zur regulären Versammlungsleistung.113,05 € je Stunde zzgl. tatsächlicher Auslagen95,00 € netto
Online- / Hybrid-Eigentümerversammlung Zusätzlicher Personalaufwand und erforderliche Konferenztechnik.113,05 € je Stunde zzgl. nachgewiesener technischer Kosten95,00 € netto
Umlaufbeschluss154,70 € je Beschluss130,00 € netto
Zusatzrücklagen, Abrechnungskreise oder Sonderumlagen113,05 € je Stunde95,00 € netto
Bearbeitung fehlerhafter oder nicht zuordenbarer Zahlungen Nur der dokumentierte zusätzliche Bearbeitungsaufwand; normale Überweisungen kosten nicht extra.83,30 € je Stunde70,00 € netto
Begleitung von Baumaßnahmen ab 2.000 € Angebotseinholung, Koordination, Termin- und Abnahmebegleitung sowie kaufmännische Prüfung.4,76 % der Nettoauftragssumme, mindestens 333,20 € (jeweils inkl. MwSt.)4 % netto; mindestens 280,00 € netto
Umfangreiche Gewährleistungs-, Versicherungs- oder Rechtsfälle Nur Tätigkeiten außerhalb der Regelverwaltung.113,05 € je Stunde95,00 € netto
Eigentümerwechsel / Verwalterzustimmung148,75 € je Vorgang125,00 € netto
Zusätzliche Bearbeitung im gerichtlichen Mahnverfahren Das reguläre außergerichtliche Mahnwesen ist enthalten.Nach vorheriger VereinbarungGerichts- und gegebenenfalls Anwaltskosten fallen gesondert an.
Bescheinigung nach § 35a EStG Einzelbescheinigung, soweit nicht Bestandteil der Jahresabrechnung.17,85 € je Bescheinigung15,00 € netto

Die Einarbeitungsgebühr richtet sich nach dem Zustand der Unterlagen und dem erforderlichen Übernahmeaufwand. Nach Sichtung der Unterlagen vereinbaren wir vor Vertragsabschluss eine der drei Stufen. Berechnungsgrundlage ist die vereinbarte monatliche Grundvergütung für das Objekt. Die Gebühr fällt einmalig an.

Die ordentliche Eigentümerversammlung ist unabhängig von der Uhrzeit enthalten; gesonderte Leistungen wie eine ausdrücklich gewünschte Eigentümerversammlung am Wochenende oder im Online-/Hybridformat sind oben ausgewiesen. Kosten externer Dienstleister und notwendige Auslagen werden nur berechnet, soweit sie tatsächlich anfallen und nicht enthalten sind.

Für Ihre vermieteten Wohnungen und Häuser

Mietverwaltung

Für die laufende Betreuung Ihrer Mietverhältnisse. Die monatliche Vergütung beträgt 5,95 % brutto der monatlichen Nettokaltmiete.

Mietverwaltung

In der laufenden Vergütung enthalten

  • Mieteinzug, Kautionsverwaltung und reguläres außergerichtliches Mahnwesen
  • Betriebskostenabrechnungen
  • Mieterkommunikation und Schadensmeldungen
  • Koordination laufender Instandhaltung des Mietobjekts
  • Betreuung von Mieterwechseln und Durchführung von Wohnungsübergaben

Die Suche und Vermittlung neuer Mieter ist eine separate Maklerleistung und wird gesondert vereinbart.

Mietverwaltung

5,95 %inkl. 19 % MwSt. · 5 % nettoder monatlichen Nettokaltmiete

Inklusive Betriebskostenabrechnung, Betreuung von Mieterwechseln und Wohnungsübergaben.

Mehr zur Mietverwaltung →

Das reguläre außergerichtliche Mahnwesen ist in der laufenden Vergütung enthalten. Erst die zusätzliche Bearbeitung im gerichtlichen Mahnverfahren wird nach vorheriger Vereinbarung mit Ihnen als Auftraggeber gesondert vergütet. Gerichts- und gegebenenfalls Anwaltskosten fallen zusätzlich an.

Für Sie als Wohnungseigentümer

Sondereigentums­verwaltung

Für die Betreuung Ihrer Eigentumswohnung, die Abstimmung mit der WEG-Verwaltung und die Koordination vereinbarter Maßnahmen.

Sondereigentumsverwaltung

Im vereinbarten Leistungsumfang

  • Betreuung des Eigentümers und seiner Eigentumswohnung
  • Ordnen wohnungsbezogener Unterlagen und Nachhalten offener Vorgänge
  • Abstimmung mit der WEG-Verwaltung
  • Koordination vereinbarter Maßnahmen am Sondereigentum

Mieteinzug, Kautionsverwaltung, Betriebskostenabrechnung für Mieter und Mieterkontakt gehören zur separat beauftragten Mietverwaltung. Die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums verbleibt bei der WEG-Verwaltung.

Rauchwarnmelder-Service nach DIN 14676-1

Montage, Wartung & Planung

Für Ihr Objekt in München und den Randgebieten. Welche Leistungen sinnvoll sind, hängt von der vorhandenen Geräteausstattung und Ihrem Bedarf ab.

Angebot nach Objekt und Geräteausstattung

Sie erhalten vor der Beauftragung ein Angebot mit den vereinbarten Leistungen, den Gerätekosten und der Anfahrt. Den Umfang und die Kosten stimmen wir vorab mit Ihnen ab.

Erstmontage & Hardware

Auswahl geeigneter Rauchwarnmelder, Montage und Erstabnahme. Hersteller und Modell werden im Angebot benannt.

Jährliche Wartung

Sicht- und Funktionsprüfung mit Prüfprotokoll. Das geeignete Prüfverfahren stimmen wir anhand Ihrer Geräteausstattung ab. Wiederkehrende Termine können Sie über einen Wartungsvertrag vereinbaren.

Planungsservice

Begehung, Planung der Melderstandorte und Dokumentation. Den erforderlichen Umfang besprechen wir anhand Ihres Objekts.

Unser Einsatzgebiet umfasst München und die Randgebiete. Die Anfahrt sowie ein gegebenenfalls erforderlicher Geräteaustausch werden im Angebot gesondert ausgewiesen.

Rauchwarnmelder-Service anfragen

Zur Einordnung

Häufige Fragen zu den Preisen.

Wie hoch ist die einmalige Einarbeitungsgebühr?

Für die WEG-Verwaltung beträgt sie bei vollständigen und geordneten Unterlagen eine monatliche Grundvergütung. Bei erhöhtem Aufarbeitungsbedarf sind es zwei, bei erheblichen Lücken oder umfangreichen Rückständen drei monatliche Grundvergütungen. Nach Sichtung der Unterlagen vereinbaren wir vor Vertragsabschluss eine dieser Stufen. Die Gebühr fällt einmalig an; die Stufen werden nicht addiert.

Sind die veröffentlichten Preise verbindlich?

Die Preisübersicht zeigt die regulären Grundpreise und klar benannten Zusatzleistungen. Das verbindliche Angebot berücksichtigt die konkrete Objektstruktur und den vereinbarten Leistungsumfang.

Werden Zusatzleistungen automatisch berechnet?

Nein. Zusatzvergütungen betreffen nur ausdrücklich beschriebene Leistungen außerhalb der laufenden Grundverwaltung. Kosten Dritter und notwendige Auslagen werden nur berechnet, wenn sie tatsächlich anfallen.

Sind die Preise brutto oder netto?

Die hervorgehobenen Preise enthalten 19 % Umsatzsteuer. Den Nettopreis nennen wir ergänzend darunter. Beispielsweise entsprechen 428,40 € inklusive Umsatzsteuer einem Nettopreis von 360,00 €.

Wie werden Zeitaufwand und spätere Preisanpassungen abgerechnet?

Leistungen nach Zeitaufwand werden mit einem nachvollziehbaren Tätigkeitsnachweis abgerechnet. Die Verwaltungsvergütung wird nach der im Vertrag vereinbarten VPI-Regelung ab einer Indexänderung von 3 % angepasst; Ausgangspunkt ist der Indexstand bei Vertragsabschluss. Eine prozentuale Schadenregiepauschale wird nicht erhoben.

Konkretes Angebot

Welche Leistungen sind die richtigen für Ihr Objekt?

Mit einigen Eckdaten erstellen wir ein nachvollziehbares Angebot auf Grundlage dieser Preisübersicht.